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Börsen-Lexikon

Zwischenverwahrung

engl.: intermediate custody

Eine (inländische) Bank lässt ausländische Wertpapiere ihrer Kunden häufig im Heimatland des jeweiligen Ausstellers deponieren. Aufsichtsrechtlich muss diesfalls gewährleistet bleiben, dass der Bankkunde seine Interessen (etwa den Anspruch auf Auslieferung effektiver Stücke) wahrnehmen kann.

Siehe Aberdepot, Dematerialisierung, Depot, Depotgesetz, Escrow, Wertpapier-Nebendienst­leistungen, Verwahrstelle. -Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 199 f.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.