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Börsen-Lexikon

Zwischenschein auch Anteilschein , Anrechtschein sowie Interimsschein

engl.: scrip

Schriftstück, das eine Aktiengesellschaft bei Gründung bzw. gelegentlich einer Kapitalerhöhung an ihre Aktionäre vor Ausstellung der eigentlichen Aktien-Urkunde ausgibt. Gemäss § 10 AktG muss der Zwischenschein auf den Namen lauten und den gleichen Mindestnennbetrag wie die Aktie aufweisen. Vor Eintragung einer Aktiengesellschaft ins Handelsregister (in Österreich: Firmenbuch) darf der Zwischenschein nicht ausgegeben werden. - Soweit (im Internet) in letzter Zeit gewinnträchtige Zwischenscheine aus aller Welt angeboten wurden, erwiesen sich diese Papiere bis anhin in nahezu jedem Fall als Nonvaleurs ; die jeweilige Aktiengesellschaft wurde in der Regel überhaupt nicht gegründet.

Siehe Aktie, Aktienbuch

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.