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Börsen-Lexikon

Zwecksparunternehmen

engl.: target saving bank

Die Annahme von Geldbeträgen, wenn der überwiegende Teil der Einleger einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihnen aus diesen Einzahlungen auch Darlehn gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. In Deutschland sind solche Institute aufsichtsrechtlich verboten, mit alleiniger Ausnahme der Bausparkassen.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.