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Börsen-Lexikon

Zins

engl.: satz) (interest rate

1.) Allgemein der Preis für Leihkapital, unterteilt nach der Fristig­keit in einen Zinssatz für kurzfristige und einen Zinssatz für langfristige Ausleihungen. - In der Höhe des Zinses drückt sich der Grad an Knappheit für Leihkapital aus. So entsteht ein Anreiz, Geld in die fruchtbarsten Investitionen zu lenken, wodurch der Wirtschafts­prozess nach Knappheiten und nach den Verbraucherwünschen gesteuert wird.

2.) Im besonderen auch der Preis für die Überlassung bestimmter Kapitalgüter , vor allem für Immobilien (Mietzins, Pachtzins).

3.) In alten Schrifttum auch eine Abgabe (lateinisch: census), welche nach der Kopfzahl (Kopfzins) oder der Einschätzung des Vermögens auferlegt wurde; die Abgabepflichtigen müssen zinsen.

Siehe Darlehn, Gilt, Investitionskredit, Kopfgeld, Langfristkultur, Minderschätzung künftiger Bedürfnisse, Negativzins, Referenz-Zinssatz, Schwundgeld, Übersatz, Wucher, Zinser, Zinsgefüge, Zinsverbot. -Vgl. zur langfristigen Zinsentwicklung im Euroraum Monatsbericht der EZB vom September 2003, S. 27 ff., Monatsbericht der EZB vom Mai 2004, S. 61 ff., Monatsbericht der EZB vom August 2004, S. 29 ff. - Die aktuellen Marktzinssätze finden sich im Anhang Statistik des Euro-Währungsgebiets, Rubrik Finanzmärkte des jeweiligen Monatsberichts der EZB ausgewiesen

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.