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Börsen-Lexikon

Zahlungsmittel auch Zahlungsinstrumente

engl.: means of payment

1.) Allgemein jeder Gegenstand (wie Muschel, Kakaobohne, Fell, Metallstück, Gutschein), der in einer Gesellschaft im Tauschverkehr als Zwischentauschgut angenommen wird.

2.) Das in einem Gebiet (Staat, Wirtschaftsraum) durch Gesetz eingeführte und durch die Zentralbank gesicherte Geld ; die Währung .

3.) Statistischer Oberbegriff, der nach bei der Deutschen Bundesbank umschliesst Bargeld (Noten und Münzen) Sichteinlagen in heimischer Währung , Sichteinlagen in Fremdwährung und Aufladungswert in E-Geld -Systemen.

4.) Nach IAS (7.6) das in einem Unternehmen vorhandene Bargeld und die Sichteinlagen.

Siehe Actus-purus-Grundsatz, Annahmezwang, Bargeld, Begültigung, Free Banking, Geldbasis, Geldmenge, Geldzeichen, Goldwährung, Handschein, Kurantmünze, Mittel, Papiergeld, reines, Parallelwährung, Ungüter, Währung, Warengeld, Zahlung, Zahlungsmitteläquivalente, Zigarettenwährung. -Vgl. den Anhang Statistik des Euro-Währungsgebiets, Rubrik Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds im jeweiligen Monatsbericht der EZB

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.