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Börsen-Lexikon

Wildbanngeld auch Wildgeld

engl.: hunting payment

Frühere Abgabe an den Jagdherrn (owner of the hunting ground) für das Recht, (Hoch)Wild jagen zu dürfen. Wildbann = Forstbezirk; Bann = hier: abgegrenztes Herrschaftsgebiet.

Siehe Fischpfennig, Jägergeld, Schussgeld, Wassergeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.