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Börsen-Lexikon

Wertpapierbörse

engl.: securities exchange): In Deutschland Börsen, an denen Wertpapiere, Derivate, Devisen und Edelmetalle gehandelt werden. § 1, Abs. 2 BörsG definiert (logisch mangelhaft [Diallele!] und sprachlich schlecht!

Wertpapierbörsen im Sinne dieses Gesetzes sind Börsen, an denen Wertpapiere und sich hierauf beziehende Derivate im Sinne des § 2 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden. An Wertpapierbörsen können auch andere Finanzinstrumente im Sinne des § 2 Abs. 2b des Wertpapierhandelsgesetzes und Edelmetalle gehandelt werden.

Siehe Börse, Börsenliquidität, Makler, Sentiment, Warenbörse, Wertpapiermarkt, Yellow Book

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.