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Börsen-Lexikon

Wertpapier-Dienstleistungs-Unternehmen

engl.: securities-related services enterprises

Darunter verstehen die Aufsichtsbehörde n Firmen mit einem oder mehreren der folgenden Geschäftsbereichen: das Finanzkommissionsgeschäft: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im eigenen Namen für fremde Rechnung, den Eigenhandel für andere: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im Wege des Eigenhandels für andere, die Abschlussvermittlung: die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten im fremden Namen für fremde Rechung, die Anlage-Vermittlung: die Vermittlung oder der Nachweis von Geschäften über die Anschaffung und Veräusserung von Wertpapieren oder Derivaten;seit 2006 gehört auch die Anlagebratung dazu, das Emissions-Übernahmegeschäft: die Übernahme von Wertpapieren oder Derivaten für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien und die Finanzportfolioverwaltung: die Verwaltung einzelner in Wertpapieren oder Derivaten angelegter Vermögen für andere mit einem Entscheidungsspielraum. - Unternehmen mit diesen Geschäftsbereichen bedürfen einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, deren besonderen Überwachung sie auch unterliegen.

Siehe Arranger, Kunden, Prüfung, mangelfreie, Wertpapier-Dienstleistungen. -Vgl. § 2, Abs. 3 WpHG sowie Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 10 f., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 109 (Änderung der Wertpapier-Dienstleistungs-Prüfungsverordnung, WpDPV), S. 120 f., Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 109 (Neufassung der WpDPV), S. 146 (Werbung)

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.