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Börsen-Lexikon

Warrant

engl.: so auch oft im Deutschen gesagt

1.) Im Zusammenhang mit der Warenbörse ein Lagerpfandschein (warehouse release) im Sinne einer Warenbescheinigung.

2.) Auf dem Finanzmarkt allgemein Optionen in Wertpapierform, die ausserhalb der Börse gehandelt werden.

3.) Im besonderen auch die Urkunde (Optionsschein) im Gewinnanteilschein-Bogen einer Optionsanleihe, welche innert einer festgelegten Frist das Recht zum Bezug von Aktien zu einem bestimmten Kurs gibt. - Die Urkunde (der Schein) kann entsprechend den Emissionsbestimmungen ab einem bestimmten Zeitpunkt vom Gewinnanteilschein-Bogen abgetrennt und selbständig gehandelt werden. Wird er innert der festgesetzten Frist nicht für den Kauf der Aktien benutzt, dann verfällt er. - Warrants können jedoch auch mit dem dazugehörigen Wertpapier so eng verbunden sein, dass keines der beiden Papiere ohne das andere handelbar ist. Die meisten aber sind einzeln verkäuflich und haben dann auch eigene Kurse. Der Abstand zwischen Warrant-Kurs und Kurs der bezüglichen Aktie kann nicht grösser sein als die Kosten, die bei Ausübung der Warrant-Rechte anfallen. Sonst nämlich würden Arbitrage-Operationen durch den Kauf des Warrants, dem Ausnützen der Option zum Kauf der Aktie und durch den Verkauf der Aktie zum höheren Kurs einsetzen.

Siehe Money-back Warrant, Optionsanleihe, Vertretbarkeit, Zeitwert

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.