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Börsen-Lexikon

Vorstandsbezüge

engl.: chief executive officer´s [CEOs] compensation

Die Forderung an die Aufsichtsbehörden , Bezüge der Bankvorstände auf ihre Angemessenheit hin zu prüfen, wurde bis anhin von diesen abgelehnt, weil dafür die durch Gesetz vorgeschriebenen Kontrollorgane einer Bank (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) zuständig sind, und diese die Verantwortung hierfür tragen. In Deutschland wurden allzu üppige Gehälter an leitende Mitarbeiter durch ein im August 2009 in Kraft getretenes Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) in Schranken gehalten.

Siehe Aktien-Optionen, Hands-on-Prinzip, Hurdle-Rate

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.