Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Verwirkungsklausel , auch kassatorische Klausel

engl.: forteiture clause

Bei Ratenzahlungs-Verträgen die Abrede, dass bei Zahlungsrückstand nur einer Rate der Restbetrag gesamthaft sofort fällig wird.

Siehe Covenant, Default, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Erstraten-Verzugsklausel

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.