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Börsen-Lexikon

Veruntreuung

engl.: misappropriation, embezzlement, defalcation

Wenn nicht anders definiert, die Unterschlagung von Geld, über das eine Person aufgrund eines besonderen Vertrauensverhältnisses eine Verfügungsmacht hat. Alle Fälle der Veruntreuung bei Versicherungen müssen in Deutschland seit 1994 der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Im Jahr 2005 wurden Veruntreuungen von 20,6 Mio Euro berichtet, an denen 458 Personen beteiligt waren. Vgl. Statistik 2005 der BaFin (Erstversicherungsunternehmen), S. 17.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.