Börsen-Lexikon
Versicherungsvertrag
engl.: insurance contract
Besondere Form eines Finanzkontrakts. Im Grunde handelt es sich dabei um einen Risikotransfer. Der Versicherte (Risikoverkäufer; risk seller) überträgt sein Risiko auf den Kontraktpartner, den Risikokäufer (risk assumer; risk taker) und bezahlt hierfür eine Versicherungsprämie.
Siehe Abschlussgebühr, Finanzkontrakt, Risiko, Risikoübernahme-Grundregel, Versicherung, Versicherungswert. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 83 (Gesetzentwurf zur Reform des Versicherungsvertragsrechts: Darlegung des Inhalts im einzelnen).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.