Börsen-Lexikon
Versicherungsunternehmen
engl.: insurance enterprise, insurance company
Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen zählen in Deutschland bis anhin nicht zu den Kreditinstituten und auch nicht zu den Finanzdienstleistungsinstituten, siehe § 2, Abs. 1, 4 und Abs. 6, 4 KWG. - In § 1 VAG wird der (aufsichtsrechtliche) Begriff Versicherungsunternehmen näher definiert.
Siehe Versicherung. -Vgl. zu deren Bedeutung als Finanzintermediäre Monatsbericht der EZB vom Juni 2005, S. 19 ff.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.