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Börsen-Lexikon

Verhaltensrisiko

(conduct risk) Teil des operationellen Risikos . Die Verhaltensrisiken lassen sich in Irrtumsrisiken, Fahrlässigkeitsrisiken und kriminelle Risiken unterteilen. Ein Irrtum liegt vor, wenn der Bank - bei Einhaltung interner Richtlinien und externer Gesetze - ein Schaden zugefügt wird. Das Irrtumsrisiko ist also durch menschliches Versagen begründet und umfasst vor allem Eingabefehler, Schreibfehler sowie Verwechslungen. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter keinen persönlichen Vorteil aus einer schädigenden Handlung erlangt, aber die internen und externen Gesetze verletzt hat. Zu den kriminellen Risiken zählen vor allem Betrug, Unterschlagung oder Sabotage.

Siehe Risiko, banktechnisches, Risiko, operationelles, Risiko, personelles

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.