Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Transitgeld

engl.: transit duty

Abgabe, die von Warensendungen erhoben wird, welche vom Ausland (etwa: Rotterdam) kommend, durch das Staatsgebiet (hier. Deutschland) transportiert werden und wieder ins Ausland (etwa: Basel) gehen; auch Durchgangszoll genannt. - Berechnungsgrundlage kann eine Menge (etwa: Anzahl der Eisenbahn­waggons), das Gewicht, der Wert oder eine Kombination aus diesen Masstäben der Durchgangsgüter (Transitwaren) sein. - Soweit in entsprechenden Verträgen (Freihandelsabkommen; free trade agreement) auf Transitgeld gegenseitig verzichtet wurde (etwa: Deutschland-Schweiz), so kam es manchmal in anderer Form, besonders als Maut oder Verladegeld, wieder auf.

Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Geleitgeld, Hafengeld, Krangeld, Ladegeld, Maut, Torgeld, Ungeld, Verlade­geld, Vignette, Wägegeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.