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Börsen-Lexikon

Torgeld auf Pfortengeld

engl.: town gate fee

Abgabe, die beim Betreten einer Stadt durch eine Person (dann auch Fussgeld genannt) oder durch ein (beladenes) Fahrzeug in Bargeld ehedem zu entrichten war; im zweiten Fall praktisch ein Binnenzoll, auch Oktroi (internal tariff) genannt. Der Ertrag aus dem Torgeld war häufig zum Unterhalt der Stadtmauern und Torwachen zweckgebunden; ein Teil wurde auch manchmal der Armenkasse zugewiesen. Inhaber eines Freibriefs waren von der Entrichtung des Torgelds in der Regel befreit; dieses galt mit der Zahlung des Permissionsgeldes als beglichen.

Siehe Brückengeld, Chausseegeld, Citymaut, Fährgeld, Furtgeld, Hafengeld, Krangeld, Schleusengeld, Wachtgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.