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Börsen-Lexikon

Terminkontrakt

engl.: futures contract

Standardisierter, juristisch verbindlicher Vertrag über den Kauf oder Verkauf eines Gutes mit festgesetzter Menge und Güte an einem bestimmten zukünftigen Lieferdatum. Die Vereinheitlichung (Standardisierung) der Kontrakte ermöglicht eine bequeme Übertragbarkeit an Finanz- oder Warenterminbörsen. - Terminkontrakte werden den (Finanz)Derivaten beigezählt, weil sie von der Entwicklung des Termingeschäft zugrunde liegenden Basiswert abhängen. Grundformen sind Optionen und Futures bzw. Forwards. - Bei Termingeschäften fallen das Verpflichtungs- und das Erfüllungsgeschäft zeitlich auseinander. Daher müssen die Parteien bereits bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung (margin) auf dem Margin-Konto der Terminbörse oder bei dem Broker hinterlegen (Margendeckung ) ; es sei denn, sie führen abgesicherte Geschäfte (etwa Verkauf einer Kaufoption auf Aktien im eigenen Besitz) aus.

Siehe Bund-Future Call, Futures, Put, Kontrahent, zentraler, Option, Rohstoff-Terminvertrag, Strike Price, Terminbörse, Termingeschäft im engeren Sinne, Vertretbarkeit, Waren-Terminkontrakt, Wiedereindeckungs-Risiko

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.