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Börsen-Lexikon

Tarifautonomie

engl.: freedom of collective bargaining, autonomy of pay settlement

In Deutschland das verfassungsmässig festgeschriebene Recht der Arbeitnehmer, ohne Einmischung Dritter die Arbeitsbedingungen und Lohnzahlungen mit den Arbeitgebern vertraglich aushandeln zu können. - Immer wieder wird seitens der Tarifpartner (social partners) der Zentralbank vorgeworfen, sie mische sich mit drohenden Worten in die Verhandlungen ein. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Aufgabe der Zentralbank in der Gewährleistung der Masstab-Eigenschaft des Geldes besteht. Wenn durch überzogene Lohnabschlüsse (der bezahlte Lohn liegt weiter über dem Grenzprodukt der Arbeit) die Preisstabilität gefährdet wird, dann ist es durchaus berechtigt, wenn die Zentralbank darauf hinweist.

Siehe Inflations-Ausgleich, Lohn, indexierter, Lohn-Preis-Spirale, Ölpreis-Ausgleich, Zweitrunden-Effekte

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.