Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Tag-along Rights

engl.: so auch oft im Deutschen gesagt; auch Pull along

Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (Eigentümer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen. In der Regel schliesst dieses Veräusserungsrecht auch ein, dass ein Kleinanleger zu den gleichen Bedingungen wie ein Mehrheitseigner seine Anteile abgeben kann.

Siehe Verkaufsbeschränkungen

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.