Börsen-Lexikon
Tag-along Rights
engl.: so auch oft im Deutschen gesagt; auch Pull along
Das vertraglich festgelegte Recht eines Investors auf die Veräusserung seiner Anteile, falls andere Vertragspartner (Eigentümer, Gesellschafter, Bank) ihrerseits Anteile verkaufen. In der Regel schliesst dieses Veräusserungsrecht auch ein, dass ein Kleinanleger zu den gleichen Bedingungen wie ein Mehrheitseigner seine Anteile abgeben kann.
Siehe Verkaufsbeschränkungen
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.