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Börsen-Lexikon

Storno

engl.: contra entry, correction entry; payment; cancellation

1.) Die Aufhebung eines Buchungspostens durch eine Gegenbuchung anstelle des Durchstreichens.

2.) In der älteren Finanzsprache die Begleichung einer Schuld, auch Stornierung genannt.

3.) Die Rückgängigmachung (rescission) einer vertraglichen Vereinbarung allgemein und eines Versicherungsvertrags im besonderen.

Siehe Glattstellung, Stornoquote, Zahlung

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.