Börsen-Lexikon
Stop-Auftrag
engl.: stop order
Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung. Durch den Stop-Auftrag wird die Bank bzw. der Makler beauftragt, ein Gut bestmöglich zu verkaufen, falls der Börsenkurs unter eine bestimmte Linie sinkt. Solche bedingte Aufträge sind im Devisen-, Edelmetall- und Rohwarenhandel sehr verbreitet.
Siehe GTC-Auftrag, Tagesauftrag. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Tatbestand des Stop Order Fishings).
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.