Börsen-Lexikon
Stammaktie
engl.: common share, voting share
Eine gewöhnliche Aktie, die dem Inhaber alle nach dem deutschen Aktiengesetz zustehenden Rechte verbrieft. Daneben geben manche Gesellschaften noch Vorzugsaktien aus. Eine Vorzugsaktie (preference share, US auch preferred stock) ist in der Regel mit keinem Stimmrecht ausgestattet. Zum Ausgleich wird sie begünstigt bedient, vor allem hinsichtlich der Dividendenzahlung. Im Regelfall zeigt sich an der Börse ein Unterschied im Kurs von Stammaktien (Stämmen im Börsenjargon ) und Vorzugsaktien (Vorzügen im Börsenjargon ) einer Gesellschaft.
Siehe Aktie, stimmrechtslose, Schutzaktie
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.