Börsen-Lexikon
Sperrlisten
engl.: restricted lists
1.) Im Verfolg der Compliance ein Verfahren, bei dem alle Geschäfte in bestimmten Wertpapieren verboten werden; es sei denn, diese beruhen ausschliesslich auf einer eindeutigen, dokumentierten Kundenweisung. Von den Aufsichtsbehörde n empfohlen, teilweise sogar vorgeschrieben.
2.) Veröffentlichtes Verzeichnis gestohlener und auf andere Weise abhanden gekommener Wertapiere, um vor deren Kauf zu warnen.
Siehe Beobachtungsliste, Handelsüberwachungsstelle, Insider-Meldepflicht, Insider-Transaktionen, Insider-Überwachung, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer