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Börsen-Lexikon

Sperrlisten

engl.: restricted lists

1.) Im Verfolg der Compliance ein Verfahren, bei dem alle Geschäfte in bestimmten Wertpapieren verboten werden; es sei denn, diese beruhen ausschliesslich auf einer eindeutigen, dokumentierten Kundenweisung. Von den Aufsichtsbehörde n empfohlen, teilweise sogar vorgeschrieben.

2.) Veröffentlichtes Verzeichnis gestohlener und auf andere Weise abhanden gekommener Wertapiere, um vor deren Kauf zu warnen.

Siehe Beobachtungsliste, Handelsüberwachungsstelle, Insider-Meldepflicht, Insider-Transaktionen, Insider-Überwachung, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.