Börsen-Lexikon
Solvabilität
engl.: solvability
1.) Bei einem Institut die Verpflichtung (nach § 10 KWG), angemessenes Eigenkapital zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten gegenüber der Kundschaft vorzuhalten. Im einzelnen sind nach Basel-II genaue Vorgaben für die einzelnen Risiken verlangt.
2.) Als versicherungstechnischer Begriff bei der Lebensversicherung das Verhältnis des verfügbaren Eigenkapitals zur Deckungsrückstellung.
Siehe Liquidität, Liquiditätsformen, Risiko, Solvabilitätsverordnung. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 125 f. (Verlauf der Solvabilität; Übersicht), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 90 f. (zufriedenstellender Bedeckungssatz der Erst- und Rückversicherer), S. 127 f. (Meldepflichten seit Jahresbeginn 2008).