Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Sicherungspflicht

engl.: protection requirement

Gemäss § 2 des Einlagesicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes aus dem Jahr 1998 sind in Deutschland die Institute verpflichtet, ihre Einlagen und Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften nach Massgabe dieses Gesetzes durch Zugehörigkeit zu einer Entschädigungseinrichtung (protection scheme) zu sichern.

Siehe Einlagensicherung, Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelunternehmen, Feuerwehrfonds, Pool, Sicherungsfonds für Lebensversicherer. -Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 205 (Liste der von der BaFin überwachten Entschädigungseinrichtungen).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.