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Börsen-Lexikon

Sicherungseinbehalt

engl.: contract holdback

Beim Factoring üblicher Abzug (in der Regel ein Fünftel) bei der Auszahlung der gekauften Forderungen. Der Betrag dient dazu, allfällige Schwierigkeiten jeder Art in Zusammenhang mit der Forderung auszugleichen. Ist die Forderung voll beglichen (hat also der Schuldner ohne weiteres bezahlt), dann wird der Sicherungseinbehalt von dem Factoring-Unternehmen an den Factoringkunden überwiesen. - Im Rahmen einer Kreditversicherung kann ein berechtigt getätigter Sicherungseinbehalt (in der Regel der volle Kürzungsbetrag) versichert werden.

Siehe Self-Factoring, Sicherheit, Sicherungsgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.