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Börsen-Lexikon

Schuldurkunde

(debt instrument) Allgemein jedes Zeugnis, in dem ein Schuldner seinen Willen bekundet, eine Zahlung an einen Gläubiger zu leisten. - Der Begriff Urkunde wird in der Rechtslehre weithin als Sprachabbild, bestehend aus Material und Geschriebenem (Skriptur), verstanden und daher in der Regel verlangt, dass das Dokument als Schriftstück ohne technische Hilfsmittel lesbar sei. Ob und inwieweit andere Formen (wie etwa eine Karte), dem Begriff Schuldurkunde beigezählt werden dürfen, ist immer noch umstritten. Neuerdings scheint der Begriff Urkunde allgemein weiter gefasst zu werden, nämlich als jederart dargetane und verkörperte menschliche Gedankenerklärung.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.