Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Schirmgeld

engl.: protection fee

In Deutschland Abgabe an den Kaiser seitens reichsunmittelbarer Herrschaften, um in ihrem Rechtsbestand gegenüber Reichsfürsten und Reichsstädten gesichert zu sein. In manchen Städten und Territorialstaaten (auch in Österreich und der Schweiz) seitens der konfessionell von der Mehrheit abweichenden oder stammesfremden Bewohner (vor allem Bewohner mosaischen Glaubens ["Judentribut"]) zu zahlende Abgabe, um sie vor allfälligen Angriffen zu schützen: ein Schutzgeld.

Siehe Geleitgeld, Schutzgeld, Toleranzgeld

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.