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Börsen-Lexikon

Schiedsverfahren

engl.: arbitration [procedure]

Vorgang, bei dem Unstimmigkeiten zwischen Kunden und der Bank, einzelnen Teilnehmern an der Börse oder anderen Marktparteien einvernehmlich durch Schlichtung durch einen dazu bestelltes Gremium (Gütestelle : arbitration committee, jury) beigelegt werden sollen. - An vielen Börsen besteht für die Mitglieder die Pflicht, am Schiedsverfahren teilzunehmen. Eine gerichtliche Klage setzt in diesen Fällen ein nicht erfolgreiches Verfahren bei der Gütestelle voraus. - § 37h WpHG bestimmt: Schiedsvereinbarungen über künftige Rechtsstreitigkeiten aus Wertpapier-Dienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen oder Finanztermingeschäften sind nur verbindlich, wenn beide Vertragsteile Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.