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Börsen-Lexikon

Scalping

engl.: so auch im Deutschen

1.) Empfehlungen von (unredlichen) Finanzjournalisten in Presse, Rundfunk oder Fernsehen, um den Kurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen mit dem Ziel, für die Auftraggeber Vorteile zu erreichen. Die Aufsichtsbehörde n betrachten dies als verbotene Insider-Transaktion . Schwer beizukommen ist dem Scalping in Blogs und auf Twitter, wo entsprechende Beiträge (Tweets) kaum zu durchschauen sind.

2.) Im besonderen der Erwerb von Wertpapieren durch einen bestimmten Käufer, der anschliessend eine öffentliche Kaufempfehlung ausspricht. Steigt der Kurs dann infolge der Empfehlung, so kann der Erwerber die Wertpapiere mit Gewinn wieder verkaufen.

3.) Die Geschäfte eines Scalpers.

Siehe Aktienanalyse, Analyst, Blog, Börsenbriefe, Daimonion, Finanzgeier, Frontrunning, Geheimtip, Iceberg Orders, Insider-Transaktion, Kursmanipulation, Nominee, Pump and Dump, Racheengel, Scheintransaktionen, Twitter, Wertpapieranalyse. -Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 191 (strafrechtliche Seite), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 f. (einzelne Fälle), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 173 (Scalping betrifft etwa die Hälfte der aufgedeckten Manipulationsfälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin (Rubrik Kontrolle der Markttransparenz und -integrität).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.