Börsen-Lexikon
Sachdividende
engl.: dividend in kind, property dividend
Eine Aktiengesellschaft schüttet die Dividende an die Anteilseigner nicht in Geld aus, sondern auf dem Weg über Wirtschaftsgüter (§ 58, Abs. 5 AktG). Praktisch geschieht dies heute in der Regel dadurch, dass Aktien von Tochtergesellschaften übertragen werden.
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.