Börsen-Lexikon
Repo-Geschäft
engl.: repurchase agreement
Rückkaufsvereinbarung bei Wertpapiergeschäften (Verkauf unter gleichzeitigem Termin-Rückkauf), meistens bezogen auf den Verkehr zwischen Zentralbank und Geschäftsbanken . Der Rückkaufpreis setzt sich zusammen aus Kaufpreis und Zins. - Wirtschaftlich betrachtet gilt das Repo-Geschäft als gedeckter Kredit, wobei jedoch Kursschwankungen während der Laufzeit im Fall einer Über- oder Unterdeckung des Kredits zu einem regelmässigen Margenausgleich führen. Zweck der Repo-Geschäfte mit der Zentralbank ist die kurzfristige Liquidität ssteuerung durch die diese.
Siehe Finanzmarktintegration, europäische, Geldschöpfung, Geldmarkt-Segmente, Pensionsgeschäft, liquiditätszuführendes, Pensionssatz, Refinanzierungsgeschäft, längerfristiges. -Vgl. ausführlich Monatsbericht der EZB vom November 2002, S. 61 ff.