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Börsen-Lexikon

Rekonstruktion

engl.: reconstruction

1.) Wiedervereinigung einer durch Stripping getrennten Anleihe. Im Falle von Bundesanleihen in Deutschland ist die Rekonstruktion Banken (Monetären Finanzinstituten ) lediglich für deren Eigenbestände erlaubt.

2.) Das Bemühen, beschädigtes (Papier)Geld in seinen wesentlichen Merkmalen insoweit wiederherzustellen, dass die Gültigkeit der Banknote zweifelsfrei erkennbar wird. Die Zentralbanken unterhalten zu diesem Zweck oft eigene, hoch spezialisierte Arbeitsgruppen.

Siehe Geld, beschädigtes

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.