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Börsen-Lexikon

Reisebureau

engl.: travel agency, tourist agency

Der Betrieb eines Reisebureaus ist nicht erlaubnispflichtig. Sobald in Zusammenhang mit der Buchung einer Reise auch Versicherungen angeboten werden, so handelt es sich um eine Versicherungs-Vermittlung , und diese unterliegt den entsprechenden Vorschriften.
Spezielles gilt bei der Vermittlung von Wellness-Reisen: eine reine Vermittlung von Buchungen oder Hotel-Buchungsanfragen an die Wellness-Hotellerie ist nicht erlaubnispflichtig.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.