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Börsen-Lexikon

Registriergeld

engl.: marked notes; money to be declared

1.) Gekennzeichnete Geldscheine, die Banken bei Barauszahlung allgemein oder bei Abgabe in Geldautomaten im besonderen verwenden. Manchmal zählt man auch noch präparierte Banknoten hinzu, die sich bei unbefugter Entnahme (Bankraub, Aushebeln der Schiebemulde, Aufbrechen des Automaten) verfärben und damit als Zahlungsmittel unbrauchbar werden.

2.) Im Falle von Staaten mit Devisenbewirtschaftung bei der Einreise und/oder Ausreise gegenüber der Behörde anzugebende Beträge in heimischer oder fremder Währung .

3.) Gemäss Verordnung (EG) 1889/2005, die seit dem 15. Juni 2007 in Kraft ist, müssen Reisende, welche in die EU einreisen (auch aus einem Staat des EWR, wie der Schweiz) oder aus der EU ausreisen, mitgeführte Barmittel im Wert von 10 000 EUR und mehr bei der für den Grenzübertritt zuständigen Zollstelle registrieren lassen. Zweck der Registrierungs-Vorschrift ist es, die Geldwäsche einzudämmen.

Siehe Bargeldkontrolle, Domizil-Verschleierung, Drogengeld, Financial Action Task Force on Money Laundering, Finanzbeschränkungen, Gefährdungsanalyse

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.