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Börsen-Lexikon

Rücktausch-Verpflichtung

engl.: repayment requirement

Inhaber von E-Geld können dessen Rücktausch zum Nennwert bar oder durch Überweisung verlangen, wenn der Rücktausch­betrag 10 EUR überschreitet; siehe § 22a KWG. Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Oktober 2002, S. 21 f.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.