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Börsen-Lexikon

Rücknahme-Sperre

engl.: suspension of redemption

Wenn nicht anders definiert bei einem Investmentfonds bzw. Immobilienfonds die Entscheidung des Fondsmanagement, die Rücknahme ausgegebener Anteilscheine auszusetzen. Eine solche Aussetzung ist in besonderen Fällen für die Dauer von zwei Jahren gesetzlich erlaubt. Der Inhaber eines Anteilscheins kann diesen aber am freien Markt verkaufen, wo sich der Preis nach Angebot und Nachfrage richtet. Unter Umständen muss dann jedoch ein ansehnlicher Verlust hingenommen werden. - Als sich die Subprime-Krise im Herbst 2008 zu einer Finanzkrise ausfächerte, führten viele Fonds eine Rücknahme-Sperre ein. Denn Portfolio-Umschichtungen bei grossen Investoren führten zu einem Verkaufsdruck vor allem bei durch und durch gesunden Immobilienfonds. Als die Bundesregierung im Oktober 2008 eine Sicherheitsgarantie für Spareinlagen abgab, wähnten zahlreiche verunsicherte Kleinanleger im Umkehrschluss, dass es für ihre Anlagen in einen Fonds keinen Schutzschirm gäbe. Sie stiegen daher vor allem aus Immobilienfonds aus und legten das Geld auf ein Sparkonto.

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.