Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Rücknahme-Gebühr

engl.: redemption fee

Abzug, den die Verwaltung mancher Fonds in Rechnung stellt, wenn ein Anleger seinen Anteil an die Fondsgesellschaft zurückgibt. Oft verringert sich diese Gebühr mit zunehmender Dauer des Engagements. Absicht ist dabei, die Langfrist-Eigenart solcher Anlagen (und besonders bei einem Hedge-Fonds ) zu bekräftigen und die Investoren vor häufigem Wechsel von Fonds zu Fonds abzuhalten.

Siehe All-in-Fee, Investmentfonds, No-Load Fund

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.