Ihre Daten
Ihre Daten

×

Börsen-Lexikon

Public Disclosure

engl.: so auch meistens im Deutschen gesagt

Wenn nicht anders definiert, die von den Aufsichtsbehörden den Instituten auferlegte Pflicht, der Öffentlichkeit gewisse Informationen über bestimmte Gegebenheiten (wie angemessene Eigenmittelausstattung) zu übermitteln. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, dem Publikum die Möglichkeit zu bieten, die finanzielle Lage und die Solvenz des Instituts einschätzen zu können.

Siehe Berichterstattung an die Aufsicht

Siehe Ad-hoc-Mitteilung, Aktionärsbrief, Publizität, situationsbezogene, Salami-Taktik. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 53 f. (Empfehlungen der CEIOPS).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.