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Börsen-Lexikon

Provision

engl.: commission

1.) Auf dem Finanzmarkt allgemein die Vergütung (= Provisionsertrag) bzw. Zahlung (= Provisionsaufwendung, Kommission) für alle Dienstleistungen eines Instituts, die nicht im Rahmen eines Darlehns erbracht werden.

2.) Im besonderen die Gebühr, in der Regel als Anteil (Promillesatz, Prozentsatz) berechnet, mit der Banken bei der Abwicklung von Wertpapiergeschäften dem Kunden belasten.

3.) Maklergebühr: die Zahlung an den Vermittler eines (Finanz)Vertrags.

4.) In der Wirtschaftspresse auch häufig mit Kommission gleichgesetzt.

Siehe Bankgebühren, Disagio, Entgelt, Facility Fee, Geschäfte, provisionsabhängige, Gebühr, Maklergebühr, Reedergeld, Roadshow, Vergütung. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2007, S. 15 ff. (S. 29 ff.: viele wichtige Daten aus der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Aufwands- und Ertragsrechnung deutscher Banken seit 2000, untergliedert nach Bankengruppen; S. 32: Provisions-Aufwendungen und Provisionserträge seit 1999), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2008, S. 17 ff. (Fortschreibung bis 2007).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.