Börsen-Lexikon
Protestliste
engl.: bill protest list
Früher eine Aufstellung "geplatzter" (vom Zahlungsverpflichteten [= Akzeptanten] nicht eingelöster [= zu Protest gegebener]) Wechsel, die Banken gegenseitig austauschten. Wer auf einer Protestliste verzeichnet war, galt allgemein als kreditunwürdig.
Siehe Stockwechsel
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.