Börsen-Lexikon
Prospektprüfung
engl.: prospectus control; due diligence
Nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorgeschriebene Durchsicht eines Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht daraufhin, ob das Prospekt vollständig, verständlich und in sich widerspruchsfrei ist. Versagt die BaFin die Billigung, so darf das Prospekt nicht veröffentlicht werden.
Siehe Privatplazierung, Prospekt-Datenbank, Prospekt-Rechtssetzung der EU, Prospekt-Verstösse, Wertpapier-. -Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin (verkaufs), S. 148 ff. (laufende Fragen der Prospektprüfung; Möglichkeiten des Prüfens durch ausländische Aufsichtsbehörden; Wertgutachten bei Reits; häufige Fehler bei Erstellung des Risikoabschnitts in Prospekten), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 156 (BaFin schreitet gegen Internetangebote ohne Prospekt ein), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 170 f. (Übersicht Anträge) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Rubrik Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft