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Börsen-Lexikon

Privatbankier

engl.: private banker, individual banker

Persönlich mit ihrem Vermögen haftende Inhaber bzw. Teilhaber von Banken in der Rechtsform der Einzelfirma oder Kommanditgesellschaft. In Deutschland sind solche Firmen grundsätzlich nicht erlaubt. In der Schweiz bestehen solche (teilweise traditionsreiche und in der Regel auf einen bestimmten Kundenkreis oder auf ein Geschäftsfeld spezialisierte) Bankhäuser (privately owned and managed bank) vor allem in Basel, Genf, Lausanne und Zürich.

Siehe Bankier, Einzelfirma, bankliche, Kundennähe. -Vgl. Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 117 (Inhaberkontrollverfahren bei Privatbanken; Erlaubnis für die Rechtsform einer Personenhandelsgesellschaft).

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.