Börsen-Lexikon
Postauftrag
engl.: postal order
Früher übernahm der Postdienst gegen Gebühr auch die Einziehung von Forderungen, einschliesslich von Wechseln. Hierzu musste der Auftraggeber ein eigen darauf zugeschnittenes Formular ausfüllen. In diesem Vordruck war auch anzugeben, wie bei Nichtzahlung zu verfahren sei (bei Wechseln sofort zum Protest oder ohne Protest zurück).
Siehe Geldbrief, Postkartenscheck, Postüberweisung
Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.