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Börsen-Lexikon

Portfolioverwaltung

engl.: portfolio management

Die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für Dritte mit Entscheidungsspielraum. In Deutschland unterliegen entsprechende Dienstleister der Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . Sie bedürfen ferner einer Erlaubnis gemäss § 32 KWG.

Siehe Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 124 (einem Anlagevermittler ist es nicht erlaubt, auch als Portfolioverwalter tätig zu sein)

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.