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Börsen-Lexikon

Peter-Regel

engl.: Peter principle

In einem abgestuften, hierarchisch gegliedertem Sozialgebilde (wie in einer Bank) herrscht die Tendenz vor, dass ein Mitarbeiter bis zu seiner Stufe der Unfähigkeit aufsteigt. - Denn wer in seinem Arbeitsbereich Überdurchschnittliches leistet, der fällt auf und wird in der Regel nach oben befördert. Das geschieht nun freilich so lange, bis er schlussendlich eine Stellung erreicht hat, für deren Aufgabenbereich er weder das nötige Sachwissen noch die erforderliche Erfahrung mitbringt. Er verliert deswegen leicht den Überblick und fällt für das Unternehmen kostspielige Entscheidungen. Da sich dies insbesondere bei einer Bank verheerend auf die Einleger auswirken könnte, bedarf es hier unter anderem einer Aufsichtsbehörde. - Die Peter-Regel gilt nicht für die höheren Positionen bei staatlichen Behörden und bei der Zentralbank! Denn dort ist für den Aufstieg bzw. Einstieg in die Spitze gewöhnlich die Mitgliedschaft in einer politischen Partei massgebend.

Siehe Intangibels, Risiko, personelles

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.