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Börsen-Lexikon

Pensionsfonds

engl.: [occupational] pensions fund

1.) Allgemein ein Vermögen (Kapitalstock) mit dem Zweck, in diesen einzahlenden Angestellten nach deren Zurruhesetzung ein Rente zu gewährleisten. Als global agierende Arbitrageure und Spekulanten, als Käufer von (oft riskanten) Papieren und selbst von Kunstwerken sind Pensionsfonds in den letzten Jahren besonders ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten. Sie unterstehen aber bis anhin nicht der Finanzaufsicht. - Allein das CALPERS (Cal ifornia P ublic E mployee R etirement S ystem: ein Fonds kalifornischer öffentlicher Bediensteter) verwaltet derzeit ein Vermögen von über 100 Mrd USD.

2.) In Deutschland im engeren Sinne die durch eine eigenes Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz zugelassenen und überwachten Fonds, die Verträge nach dem Altersvermögensgesetz abschliessen dürfen. - In den USA, Grossbritannien und der Schweiz wird ein wesentlicher Teil der Altersvorsorge nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Fondsmanager handeln dabei nach professionellen Kriterien der Risiko- Diversifikation. Diese sind nicht nur für die Entwicklung des Aktienmarktes als Wertpapierkäufer von Bedeutung. Sie tragen auch dazu bei, die asymmetrische Informationen zu nivellieren. Andererseits jedoch zeigte sich angesichts der auf die Subprime-Krise 2007 folgenden Finanzkrise, dass Fondsmanager ihren Depots auch riskante Papiere aller Art beigemischt hatten, die zum Teil voll abgeschrieben werden mussten.

Siehe auch Ablauffonds, Altersvermögensgesetz, Altersvorsorge-Einrichtung, Anlegerschutz, Ausgewogen, Beamtenvereine, Contractual Trust Arrangement, Credit Default Swap, Kreditverbriefung, Nominalwertgarantie, Occupational Pensions Regulatory Authority, Pensionsfonds-Richtlinie, Pensionskasse, Pensionsverpflichtungen, Planvermögen, Prudent man standard of care, Regulierungs-Arbitrage, Spezialfonds, Straitjacking, Treuhandmodelle, Zertifizierung. -Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 25 ff., Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 81 (im Oktober 2005 in Kraft getretene Verordnung zur Berichterstattung von Pensionsfonds), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 80 (Neuregelung in Bezug auf die aufsichtliche Behandlung von Pensionsplänen), S. 86 (Deckungsrückstellungsverordnung; Kapitalausstattungsverordnung), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 104 f. (geplante Flexibilisierung der Bedeckungsregeln), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 74 (Pensionsfonds-Mindestzuführungs-Verordnung), S. 103 (Wertverluste durch die Finanzkrise; Prognoserechnung der BaFin) sowie den jeweilige Jahresbericht der BaFin (dort auch jedesmal Statistisches und Aufsichtsrechtliches), [[und auch die laufende Erfassung in der Statistik des Euro-Währungsgebiets im jeweiligen Monatsbericht der EZB; Monatsbericht der EZB vom Juni 2005]], S. 19 ff. (Pensionskassen als Finanzintermediäre). - Im monatlich erscheinenden Statistische Beiheft "Kapitalmarktstatistik" der Deutschen Bundesbank auch Zahlen über die Anzahl, [[das Mittelaufkommen und das Vermögen inländischer Pensions-Fonds]], [[nach verschiedenen Gesichtspunkten aufgeschlüsselt.]]

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.