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Börsen-Lexikon

Organkredite

engl.: credits to executives and staff

Im deutschen Aufsichtsrecht Oberbegriff für Ausleihungen an Vorstände, Gesellschafter, Aufsichtsorgane, Prokuristen sowie deren Familienangehörige (samt Lebenspartner) und an nahestehende Unternehmen einer Bank. - Grundsätzlich verbieten die Aufsichtsbehörden solche Darlehn und machen Ausnahmen von mehreren Bedingungen abhängig; vgl. für Deutschland die Aufzählung in § 15 KWG.

Siehe Abschottung, Chinese Wall, Corporate Governance, Insider-Melde­pflicht, Mitarbeiter mit besonderen Funktionen, Mitarbeiterleitsätze, Need-to-know-Prinzip, Nominee, System Securities Watch Application (SWAP), Verhaltenskodex, Wall Crossing

Das Aktien- und Finanzlexikon von Aktien Prognose: ® Professor Dr. Gerhard Merk, Universität Siegen.